Das BMF erörtert in einem neu gefassten Schreiben Einzelfragen zur Datenübermittlung nach Maßgabe des § 45b und § 45c EStG (Az. IV C 1 – S 2410/00024/008/047).
Das BMF teilt mit, dass solange die automationstechnische Anpassung der amtlich vorgeschriebenen Datensätze zur Übermittlung der Vollmachtdaten an die Landesfinanzbehörden nach § 80a Absatz 1 AO noch nicht umgesetzt ist, weiterhin die bis zum 26. März 2025 geltenden amtlichen Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen sowie die dementsprechenden Datensätze zur Übermittlung der Vollmachtdaten zu […]
Diese Verordnung bestimmt die zu übermittelnden Daten, die zur Erfüllung der Meldepflicht nach § 43 Absatz 1 und § 44 GwG erforderlich sind. Das BMF hat einen Entwurf veröffentlicht.
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